Umschulung Betreuungskraft
Als Betreuungskraft ist man für die angemessene Betreuung verschiedener Personen verantwortlich. Dabei kann es sich um Kinder, kranke oder alte Menschen oder Menschen mit Behinderung handeln. Wer eine Umschulung zur Betreuungskraft anstrebt, arbeitet direkt mit Menschen zusammen und muss daher Spaß daran haben, offen und kommunikativ zu sein.
Bei der Arbeit als Betreuungskraft handelt es sich um keinen offiziellen Ausbildungsberuf, weshalb auch die Berufsbezeichnungen Präsenzkraft, Seniorenbetreuer, Alltagsbetreuer oder Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistent verwendet werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Berufsbild Betreuungskraft
- 2 Umschulung zur Betreuungskraft
- 3 Im Quereinstieg Betreuungskraft– das sind die Voraussetzungen
- 4 Lerninhalte bei der Umschulung zur Betreuungskraft
- 5 Gehaltsaussichten für den Beruf Betreuungskraft
- 6 Welche Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen nach der Umschulung zur Betreuungskraft?
- 7 Zukunftsaussichten für den Beruf Betreuungskraft
- 8 Alternativen zur Betreuungskraft-Umschulung
- 9 Fördermöglichkeiten für Umschüler/innen zur Betreuungskraft
- 10 Achtung! Tipp aus der Redaktion
Berufsbild Betreuungskraft
Eine Betreuungskraft begleitet einen Menschen in dessen Alltag und hilft ihm dabei, alle anfallenden Aufgaben gut zu meistern. Er begleitet ihn zum Einkaufen, bei Amtsgängen oder im Haushalt. Als Schulbegleiter werden Betreuungskräfte für Kinder und Jugendliche tätig und sind deshalb ein wichtiger Teil einer funktionierenden Inklusion, weil sie den zu Betreuenden den Alltag ermöglichen.
Der Beruf der Betreuungskraft ist daher ein Job mit einer hohen Verantwortung. Dabei sollen Betreuungskräfte nicht bevormundend, sondern unterstützend agieren, weshalb eine Menge Geduld und eine hohe Empathie von Nöten sind. Zu den Aufgaben einer Betreuungskraft gehören unter anderem:
- Hilfe beim Kochen und Essen
- Gestaltung und Begleitung von Freizeitaktivitäten
- Unterstützung und Planung von Einkäufen
- Leisten von Gesellschaft und Unterhaltung
- Hilfe bei der kreativen und abwechslungsreichen Alltagsgestaltung
- Entlastung der Angehörigen
- Unterstützung im Haushalt
- Gewährleistung von altersgerechtem Wohnen
- Hilfe beim Lernen
- Transport und Wegbegleitung
Umschulung zur Betreuungskraft
Da es für die Arbeit als Betreuungskraft keine klassische Ausbildung gibt, existiert auch keine Umschulung. Die Qualifizierung ist nicht genau definiert. Interessierte Personen müssen einen Lehrgang besuchen, der aus einem Basiskurs, einem zweiwöchigen Praktikum und einem Aufbaukurs besteht. Der Lehrgang findet rein schulisch statt und kann in Voll- oder Teilzeit absolviert werden, sodass er dementsprechend zwischen 3 und 12 Monate dauert. Mit Abschluss der Qualifizierung trägt der Umschüler den Titel Betreuungskraft nach § 53c.
Im Quereinstieg Betreuungskraft– das sind die Voraussetzungen
Weil es keine staatlich anerkannte Umschulung zur Betreuungskraft gibt, können die Voraussetzungen der verschiedenen Anbieter für Lehrgänge unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich geht man davon aus, dass ein Umschüler bereits Berufserfahrung gesammelt hat.
In den meisten Fällen wird mindestens ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt. Außerdem ist ein positives Führungszeugnis sowie in einigen Fällen ein Praktikum eine Bedingung. Darüber hinaus sollte der Umschüler persönliche Kompetenzen wie Freude an der Arbeit mit Menschen, Kontaktfreudigkeit, Empathie und Geduld sowie keine Berührungsängste haben.
Dauer der Umschulung zur Betreuungskraft
Bei der Umschulung zur Betreuungskraft handelt es sich nicht um eine klassische Umschulung. Es wird vielmehr ein Lehrgang angeboten, welcher in Voll- oder Teilzeit absolviert werden kann und auf die Arbeit in der Betreuung und Pflege als Alltagsbegleiter vorbereitet. Dieser Lehrgang kann je nach Anbieter zwischen 3 und 12 Monate dauern und inkludiert zwei Kurse sowie ein Praktikum.
Was kostet eine Umschulung zur Betreuungskraft?
Da es sich bei dem Lehrgang zur Betreuungskraft um eine schulische Variante handelt, erhalten die Umschüler kein Gehalt. Die Kosten des Lehrganges sind von ihnen selbst zu tragen und können je nach Anbieter und Dauer des Lehrganges unterschiedlich hoch ausfallen. Deswegen empfiehlt es sich, vor Beginn der Umschulung in jedem Fall beim zuständigen Arbeitsamt die möglichen Fördermittel zu erfragen. Mit deren Hilfe lassen sich die Kosten oft minimieren.
Ablauf der Umschulung zur Betreuungskraft
Der Lehrgang für angehende Betreuungskräfte setzt sich aus drei Teilen zusammen. Zunächst wird ein Grundkurs mit einem Umfang von 100 Stunden absolviert. Es folgt ein Praktikum in einer Pflegeeinrichtung, das mindestens über zwei Wochen geht. Zuletzt wird ein Aufbaulehrgang im Rahmen von 60 weiteren Stunden besucht.
Zu beachten ist, dass es sich bei einem Lehrgang nicht um einen staatlich anerkannten Abschluss wie bei einer klassischen Ausbildung handelt. Er qualifiziert die Teilnehmer jedoch nach § 53c zur Arbeit als Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen oder als Alltagsbegleiter. Alternativ bietet sich die Möglichkeit eines Fernstudiums, welches den Vorteil bietet, dass der Schüler während der Studienzeit weiter in seinem aktuellen Beruf arbeiten kann.
Lerninhalte bei der Umschulung zur Betreuungskraft
Das Tätigkeitsgebiet einer Betreuungskraft liegt vor allem in der Begleitung und Betreuung von Personen, die ihren Alltag nicht eigenständig meistern können. Dabei handelt es sich vor allem um kranke, behinderte oder alte Menschen. Der Lehrgang soll die Umschüler auf alle Eventualitäten angemessen vorbereiten und bietet deshalb vielseitige Lerninhalte. Darunter finden sich unter anderem Themen wie:
- Betreuung verschiedener Altersgruppen
- Pflege-Techniken
- Psychologie
- Kommunikation
- Gesundheit und Krankheit
- Ernährung und Erstellung von Ernährungsplänen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Lebensmittelkunde
- Demenzbegleitung
- Wohnen und Wohnformen
- Rehabilitation
- Hygiene
- Erste Hilfe
- Hauswirtschaft
- Stress- und Konfliktbewältigung
- Rechtskunde
Gehaltsaussichten für den Beruf Betreuungskraft
Im Allgemeinen sind Berufe in der Pflege nicht besonders gut bezahlt, obwohl es sich um eine anstrengende und belastende Tätigkeit mit hoher Verantwortung handelt. Das Gehalt ist aber gesetzlich so geregelt, dass ein Mindestlohn gezahlt werden muss.
Es ist natürlich außerdem vom Arbeitgeber, der Qualifizierung und den Arbeitszeiten abhängig. Viele Menschen sehen die Arbeit als Betreuungskraft nicht als Arbeit, sondern als Berufung an. Wenn das Gehalt nicht an erster Stelle steht, ist der Job als Betreuungskraft sicher sehr erfüllend.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen nach der Umschulung zur Betreuungskraft?
Da sich der Beruf der Betreuungskraft ohne besondere Voraussetzungen in kurzer Zeit erlernen lässt, gibt es hier keine Aufstiegsmöglichkeiten. Fort- oder Weiterbildungsmöglichkeiten existieren kaum. Es handelt sich lediglich um eine Qualifizierung, die über einen Lehrgang erlangt werden kann.
Wer sich auf der Karriereleiter weiter fortbewegen möchte, sollte daher eine klassische Umschulung zum Beispiel zum Kranken- und Gesundheitspfleger oder Altenpfleger wählen oder ein Studium anstreben. Hier bietet sich die begleitende Arbeit als Betreuungskraft gut an. Viele sehen diese auch als Berufung, die sie gerne neben dem Studium ausüben. Wer zum Beispiel als Lehrer arbeiten möchte und ein entsprechendes Studium absolviert, kann durch die Arbeit als Alltagsbegleiter interessante Einblicke in den Schulalltag erhalten.
Zukunftsaussichten für den Beruf Betreuungskraft
Wer sich als Betreuungskraft nach § 53c qualifiziert, wird schnell eine Anstellung finden. Aufgrund des Fachkräftemangels in der Pflege sind verantwortungsvolle und motivierte Mitarbeiter immer sehr begehrt. So kann durch die Umschulung in diesem Beruf eine neue Jobperspektive eröffnet werden. Wer jedoch nicht mit dieser Anstellung zufrieden ist und sich darüber hinaus weiterbilden möchte, wird enttäuscht sein.
Denn weil es sich nicht um einen klassischen Ausbildungsberuf handelt, sind auch die Aufstiegsmöglichkeiten rar. Stattdessen eignet sich die Arbeit als Betreuungskraft gut als Nebenverdienst bei der beruflichen Weiterbildung zum Beispiel zum Pfleger oder begleitend zum Studium.
Alternativen zur Betreuungskraft-Umschulung
Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang unter anderem die folgenden Berufe:
- Fachkraft für Pflegeassistenz
- Altenpflegehelfer/in
- Altenpfleger/in
- Hauswirtschaftshelfer/in
- Hauswirtschafter/in
- Sozialassistent/in
Fördermöglichkeiten für Umschüler/innen zur Betreuungskraft
Berufswechsler/innen, die sich zur Betreuungskraft umschulen lassen möchten, müssen nicht nur an den Zeitaufwand denken, sondern auch die anfallenden Kosten berücksichtigen. Eine Förderung kann hier sehr hilfreich sein und den finanziellen Druck mindern.
Besonders vielversprechend erscheint in diesem Zusammenhang der Bildungsgutschein vom Arbeitsamt, der mit einer Übernahme der Qualifizierungskosten einhergeht. Angehende Betreuungskräfte sollten allein aus diesem Grund beim Arbeitsamt vorstellig werden und einen Beratungstermin vereinbaren.
Achtung! Tipp aus der Redaktion
Betreuungskräfte, die sich per Umschulung für den neuen Beruf qualifiziert haben, dürfen das lebenslange Lernen nicht außer Acht lassen.
Dabei sollten sie nicht nur klassischen Weiterbildungen Beachtung schenken, sondern auch der zunehmenden Akademisierung Rechnung tragen. Passend dazu gibt es nachfolgend einen Tipp aus unserer Redaktion.
Fassen Sie ein Studium neben dem Beruf ins Auge!
Ambitionierte Betreuungskräfte können enorm von einem berufsbegleitenden Studium profitieren. Einerseits führt sie dieses zu einem anerkannten Hochschulabschluss, andererseits können sie nach der Qualifizierung wertvolle Praxiserfahrungen sammeln.
Möglich macht dies ein Fernstudium oder anderes Teilzeitstudium in beispielsweise einer der folgenden Disziplinen:
- Pflegewissenschaft
- Pflegepädagogik
- Gesundheitswissenschaft
- Gesundheitsförderung
- Heilpädagogik
- Gerontologie
- Soziale Arbeit